Herzlich Willkommen
Das Podologengesetz beschreibt die medizinische/podologische Fußpflege als die präventive, therapeutische und rehabilitative Behandlung am gesunden, von Schädigungen bedrohten oder bereits geschädigten Fuß. Die Podologie gehört zu den medizinischen Heilberufen. Podologen arbeiten eng mit Ärzten, Pflegepersonal, orthopädischen Schuhmachern zusammen und erkennen eigenständig pathologische Veränderungen am Fuß, die ärztliche Behandlung erfordern.
Sie können bestimmte Leistungen mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen, wenn sie eine Kassenzulassung haben.
Die kosmetische Fußpflege ist die Anwendung rein pflegerischer und dekorativer Maßnahmen am gesunden Fuß und von daher mit der Podologie nicht zu vergleichen.
Kosmetische Fußpfleger haben ein völlig anderes Aufgabenfeld im Wellnessbereich. Sie dürfen keine krankhaften Veränderungen am Nagel behandeln und da es sich um keinen Heilberuf handelt, können sie auch keine Kassenzulassung bekommen.
Podologen müssen ihre 2-jährige Vollzeit-Ausbildung oder 3-4Jahre Teilzeitausbildung mit einer staatlichen Prüfung abschließen und dürfen sich dann Podologe oder/und medizinischer Fußpfleger nennen.
Kosmetische Fußpflege ist keine geschützte Berufsbezeichnung und sieht keine festen Ausbildungszeiten oder /-Inhalte vor.




